Der Bundesrat lockert schrittweise die Massnahmen

Ab 27. April 2020 können Spitäler alle Eingriffe vornehmen und medizinische Praxen, Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios, Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihren Betrieb wieder aufnehmen. Weiterhin besteht aber das Verbot von Präsenzunterricht an allen Bildungseinrichtungen.

«Der Präsenzunterricht in Schulen, Hochschulen und übrigen Ausbildungsstätten ist weiterhin verboten. Wenn es die Entwicklung erlaubt, sollen die obligatorischen Schulen am 11. Mai 2020 wieder öffnen. Vorgesehen ist, dass ab 8. Juni 2020 in Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzunterricht stattfinden kann. Darüber beschliesst der Bundesrat definitiv am 27. Mai 2020.

Die Kantone müssen bis zur Wiedereröffnung der obligatorischen Schule weiterhin Betreuungsangebote schaffen für Kinder, die nicht privat betreut werden können. Besonders gefährdete Personen dürfen sie dafür nicht einbinden.» 

Sobald der Kanton Luzern entschieden hat, wie die Wiedereröffnung der obligatorischen Schule geplant wird, werden wir euch informieren.

Für das msks Team Regula