Winterwunderland Montessori
Bunter, farbenfroher Gruss aus der Brillenwerkstatt
Abraxas und der Igel werden Freunde
Turnen im Herbstwald
Rahmenschutzkonzept Montessori Kinderhaus
Abstandsregel
Kinder bis 12 Jahre erkranken weniger oft als Erwachsene an Covid-19. Aufgrund des geringeren Übertragungsrisikos muss zwischen den Kindern des Kinderhauses die Abstandsregel nicht eingehalten werden. Zwischen Lehrpersonen und Kindern wird ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten. Da dies meist nicht möglich ist, tragen alle Lehrpersonen Masken.
Im Freien gilt keine Maskenpflicht. Der Abstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden.
Hygienemassnahmen
Händehygiene: Die Kinder waschen sich beim Eintreffen die Hände mit Seife. Es stehen bei jedem Waschbecken Flüssigseife und Papierhandtücher bereit. In der Garderobe und der Küche stehen Handdesinfektionsspender bereit. Auf das Händeschütteln wird verzichtet.
Reinigung der Räume: Oberflächen, Fenster- und Türgriffe, Handläufe, Waschbecken werden regelmässig (mind. einmal täglich) gereinigt.
Die Räume werden regelmässig und ausgiebig gelüftet, so am Morgen, vor dem Znüni, am Mittag und am Nachmittag.
Gesichtsmasken
Die Kinder müssen keine Masken tragen. Die Lehrpersonen tragen während des Unterrichtes am Vormittag eine Maske. Für alle externen Personen ab 12 Jahren (Eltern, Besucherinnen und Besucher) gilt im Kinderhaus eine Maskenpflicht. Während des Znünis und der Kreissequenz wird auf Masken verzichtet, während dieser Zeit wird der Abstand eingehalten. Vor dem An- und Ausziehen der Maske werden die Hände gewaschen.
Turnunterricht
Das Turnen findet regulär statt. Es gilt für die Kinder sowie für die Lehrpersonen keine Maskenpflicht. Auf Kontaktsportarten wird verzichtet.
Mittagstisch
Beim Mittagessen gilt keine Maskenpflicht. Das Essen wird von den Lehrpersonen serviert.
Elterngespräche
Elterngespräche finden im Kinderhaus nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandregeln statt. Maskenpflicht gilt dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden, können.
Sitzungen
Sitzungen müssen in Räumen stattfinden, in denen der Abstand eingehalten werden kann. Wenn dies nicht möglich ist gilt Maskenpflicht.
Schulanlässe
Schulanlässe finden nicht statt.
Vorgehen bei Symptomen/einem Corona-Verdachtsfall
Bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Lehrpersonen gilt das Merkblatt des DVS.
26. Oktober 2010