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aktuelles2025-03-13T20:17:16+00:00

Rahmenschutzkonzept Montessori Kinderhaus

Abstandsregel

Kinder bis 12 Jahre erkranken weniger oft als Erwachsene an Covid-19. Aufgrund des geringeren Übertragungsrisikos muss zwischen den Kindern des Kinderhauses die Abstandsregel nicht eingehalten werden. Zwischen Lehrpersonen und Kindern wird ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten. Da dies meist nicht möglich ist, tragen alle Lehrpersonen Masken.

Im Freien gilt keine Maskenpflicht. Der Abstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden.

 

Hygienemassnahmen

Händehygiene: Die Kinder waschen sich beim Eintreffen die Hände mit Seife. Es stehen bei jedem Waschbecken Flüssigseife und Papierhandtücher bereit. In der Garderobe und der Küche stehen Handdesinfektionsspender bereit. Auf das Händeschütteln wird verzichtet.

Reinigung der Räume: Oberflächen, Fenster- und Türgriffe, Handläufe, Waschbecken werden regelmässig (mind. einmal täglich) gereinigt.

Die Räume werden regelmässig und ausgiebig gelüftet, so am Morgen, vor dem Znüni, am Mittag und am Nachmittag.

 

Gesichtsmasken

Die Kinder müssen keine Masken tragen. Die Lehrpersonen tragen während des Unterrichtes am Vormittag eine Maske. Für alle externen Personen ab 12 Jahren (Eltern, Besucherinnen und Besucher) gilt im Kinderhaus eine Maskenpflicht. Während des Znünis und der Kreissequenz wird auf Masken verzichtet, während dieser Zeit wird der Abstand eingehalten. Vor dem An- und Ausziehen der Maske werden die Hände gewaschen.

 

Turnunterricht

Das Turnen findet regulär statt. Es gilt für die Kinder sowie für die Lehrpersonen keine Maskenpflicht. Auf Kontaktsportarten wird verzichtet.

 

Mittagstisch

Beim Mittagessen gilt keine Maskenpflicht. Das Essen wird von den Lehrpersonen serviert.

 

Elterngespräche

Elterngespräche finden im Kinderhaus nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandregeln statt. Maskenpflicht gilt dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden, können.

 

Sitzungen

Sitzungen müssen in Räumen stattfinden, in denen der Abstand eingehalten werden kann. Wenn dies nicht möglich ist gilt Maskenpflicht.

 

Schulanlässe

Schulanlässe finden nicht statt.

 

Vorgehen bei Symptomen/einem Corona-Verdachtsfall

Bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Lehrpersonen gilt das Merkblatt des DVS.

26. Oktober 2010

Oktober 25th, 2020|

Montessori-Reise

Das war ein toller Tag und

zum Schluss fuhr die

Rösslikutsche

vor

Juni 16th, 2020|

Wir sind gut gestartet!!

Danke für die Unterstützung und die Rücksicht auf die Massnahmen infolge der Corona-Pandemie.

Mai 13th, 2020|

Medienkonferenz Bundesrat 27. April 2020

Der Bundesrat lockert schrittweise die Massnahmen

Ab 27. April 2020 können Spitäler alle Eingriffe vornehmen und medizinische Praxen, Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios, Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihren Betrieb wieder aufnehmen. Weiterhin besteht aber das Verbot von Präsenzunterricht an allen Bildungseinrichtungen.

«Der Präsenzunterricht in Schulen, Hochschulen und übrigen Ausbildungsstätten ist weiterhin verboten. Wenn es die Entwicklung erlaubt, sollen die obligatorischen Schulen am 11. Mai 2020 wieder öffnen. Vorgesehen ist, dass ab 8. Juni 2020 in Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzunterricht stattfinden kann. Darüber beschliesst der Bundesrat definitiv am 27. Mai 2020.

Die Kantone müssen bis zur Wiedereröffnung der obligatorischen Schule weiterhin Betreuungsangebote schaffen für Kinder, die nicht privat betreut werden können. Besonders gefährdete Personen dürfen sie dafür nicht einbinden.» 

Sobald der Kanton Luzern entschieden hat, wie die Wiedereröffnung der obligatorischen Schule geplant wird, werden wir euch informieren.

Für das msks Team Regula

April 18th, 2020|
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